{"id":68,"date":"2019-02-20T16:59:45","date_gmt":"2019-02-20T15:59:45","guid":{"rendered":"https:\/\/www.scheible.de\/?page_id=68"},"modified":"2022-04-07T13:02:50","modified_gmt":"2022-04-07T11:02:50","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.scheible.de\/de\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p>Es gelten meine nachfolgend aufgef\u00fchrten allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen, solange nicht anders vereinbart.<\/p>\n\n\n\n<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Fotografen (AGB\/BFF)<\/p>\n\n\n\n<p>1 Geltung der Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/p>\n\n\n\n<p>1.1 Die Produktion von Bildern und die Erteilung von Bildlizenzen erfolgt ausschlie\u00dflich auf der Grundlage nachstehender Gesch\u00e4ftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Produktions- und Lizenzvertr\u00e4ge, sofern nicht ausdr\u00fccklich abweichende Regelungen vereinbart werden.<\/p>\n\n\n\n<p>1.2 Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Gesch\u00e4ftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Fotograf ihnen nicht ausdr\u00fccklich widerspricht.<\/p>\n\n\n\n<p>2 Produktionsauftr\u00e4ge<\/p>\n\n\n\n<p>2.1 Kostenvoranschl\u00e4ge des Fotografen sind unverbindlich. Kostenerh\u00f6hungen braucht der Fotograf nur anzuzeigen, wenn eine \u00dcberschreitung der urspr\u00fcnglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist.<\/p>\n\n\n\n<p>2.2 Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die f\u00fcr die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechtsinhaber einzuholen. Der Auftraggeber hat den Fotografen von Ersatzanspr\u00fcchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. Die Freistellungsverpflichtung entf\u00e4llt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft. Die vorstehende Regelung gilt auch dann, wenn der Fotograf die aufzunehmenden Personen oder Objekte selbst ausw\u00e4hlt, sofern er den Auftraggeber so rechtzeitig \u00fcber die getroffene Auswahl informiert, dass dieser die notwendigen Zustimmungserkl\u00e4rungen einholen oder andere geeignete Personen bzw. Objekte f\u00fcr die Aufnahmearbeiten ausw\u00e4hlen und zur Verf\u00fcgung stellen kann.<\/p>\n\n\n\n<p>2.3 Muss bei der Auftragsabwicklung die Leistung eines Dritten in Anspruch genommen oder ein sonstiger Vertrag mit Dritten abgeschlossen werden, ist der Fotograf bevollm\u00e4chtigt, die entsprechenden Verpflichtungen im Namen und f\u00fcr Rechnung des Auftraggebers einzugehen.<\/p>\n\n\n\n<p>2.4 Der Fotograf w\u00e4hlt die Bilder aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. Nutzungsrechte werden unter der Voraussetzung vollst\u00e4ndiger Zahlung (Ziffer 3.4) nur an den Bildern einger\u00e4umt, die der Auftraggeber als vertragsgem\u00e4\u00df abnimmt.<\/p>\n\n\n\n<p>2.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm nach Abschluss der Aufnahmearbeiten vorgelegten Bilder innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und eventuelle M\u00e4ngel gegen\u00fcber dem Fotografen zu r\u00fcgen. Die R\u00fcge von offensichtlichen M\u00e4ngeln muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Bilder, die R\u00fcge nicht offensichtlicher M\u00e4ngel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Erkennen des Mangels erfolgen. Zur Wahrung der R\u00fcgefrist gen\u00fcgt die rechtzeitige Absendung der R\u00fcge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und R\u00fcgepflicht gelten die Bilder in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.<\/p>\n\n\n\n<p>3 Produktionshonorar und Nebenkosten<\/p>\n\n\n\n<p>3.1 Wird die f\u00fcr die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gr\u00fcnden, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich \u00fcberschritten, ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erh\u00f6hen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erh\u00e4lt der Fotograf auch f\u00fcr die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verl\u00e4ngern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.<\/p>\n\n\n\n<p>3.2 Der Auftraggeber hat zus\u00e4tzlich zu dem geschuldeten Honorar die Nebenkosten zu erstatten, die dem Fotografen im Zusammenhang mit der Auftragsdurchf\u00fchrung entstehen (z.B. f\u00fcr Filmmaterial, digitale Bildbearbeitung, Fotomodelle, Reisen).<\/p>\n\n\n\n<p>3.3 Das Produktionshonorar ist bei Ablieferung der Bilder f\u00e4llig. Wird eine Bildproduktion in Teilen abgeliefert, ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teiles f\u00e4llig. Erstreckt sich die Ausf\u00fchrung eines Auftrags \u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum, kann der Fotograf Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.<\/p>\n\n\n\n<p>3.4 Die urheberrechtlichen Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollst\u00e4ndigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung s\u00e4mtlicher Nebenkosten.<\/p>\n\n\n\n<p>4 Anforderung von Archivbildern<\/p>\n\n\n\n<p>4.1 Bilder, die der Auftraggeber aus dem Archiv des Fotografen anfordert, werden zur Sichtung und Auswahl f\u00fcr die Dauer eines Monats ab Datum des Lieferscheins zur Verf\u00fcgung gestellt. Kommt innerhalb der Auswahlfrist kein Lizenzvertrag zustande, sind analoge Bilder und vom Fotografen zur Verf\u00fcgung gestellte Bilddatentr\u00e4ger bis zum Ablauf der Frist zur\u00fcckzugeben sowie s\u00e4mtliche Bilddaten, die der Auftraggeber auf eigenen Datentr\u00e4gern gespeichert hat, zu l\u00f6schen.<\/p>\n\n\n\n<p>4.2 Mit der \u00dcberlassung der Bilder zur Sichtung und Auswahl werden keine Nutzungsrechte \u00fcbertragen. Jede Nutzung bedarf einer vorherigen schriftlichen Freigabeerkl\u00e4rung des Fotografen.<\/p>\n\n\n\n<p>4.3 Die Verwendung der Bilder als Arbeitsvorlagen f\u00fcr Skizzen oder zu Layoutzwecken, ebenso die Pr\u00e4sentation bei Kunden, stellt bereits eine kostenpflichtige Nutzung dar. Werden Diarahmen oder Folien ge\u00f6ffnet, ist der Fotograf \u2013 vorbehaltlich eines weitergehenden Zahlungsanspruchs \u2013 zur Berechnung eines Layouthonorars berechtigt, auch wenn es zu einer Nutzung der Bilder nicht gekommen ist.<\/p>\n\n\n\n<p>4.4 F\u00fcr die Zusammenstellung der Bildauswahl kann der Fotograf eine Bearbeitungsgeb\u00fchr berechnen, die sich nach Art und Umfang des entstandenen Aufwandes bemisst und mindestens 30 \u20ac betr\u00e4gt. Versandkosten (Verpackung, Porto) einschlie\u00dflich der Kosten f\u00fcr besondere Versandarten (Taxi, Luftfracht, Eilboten) hat der Auftraggeber zus\u00e4tzlich zu erstatten.<\/p>\n\n\n\n<p>4.5 Wird die in 4.1 geregelte oder die im Lizenzvertrag vereinbarte R\u00fcckgabefrist f\u00fcr analoges Bildmaterial \u00fcberschritten, ist bis zum Eingang der Bilder beim Fotografen neben den sonstigen Kosten und Honoraren eine Blockierungsgeb\u00fchr zu zahlen. Die Blockierungsgeb\u00fchr betr\u00e4gt 1,50 \u20ac pro Tag und Bild, wobei f\u00fcr das einzelne Bild ungeachtet der jeweiligen Blockierungsdauer h\u00f6chstens der Betrag gefordert werden kann, der in Ziffer 7.5 (Satz 2) der Gesch\u00e4ftsbedingungen als Schadenspauschale f\u00fcr den Verlust des Bildes vorgesehen ist. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Fotografen durch die versp\u00e4tete R\u00fcckgabe der Bilder kein Schaden entstanden oder der entstandene Schaden wesentlich niedriger ist als die Blockierungsgeb\u00fchr.<\/p>\n\n\n\n<p>5 Nutzungsrechte<\/p>\n\n\n\n<p>5.1 Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur Nutzungsrechte in dem vertraglich festgelegten Umfang. Eigentumsrechte werden nicht \u00fcbertragen. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall einger\u00e4umten Nutzungsrechte bleibt der Fotograf berechtigt, die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung zu verwenden.<\/p>\n\n\n\n<p>5.2 Die Einr\u00e4umung und \u00dcbertragung der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte an Dritte, auch an andere Redaktionen eines Verlags, bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen.<\/p>\n\n\n\n<p>5.3 Eine Nutzung der Bilder ist grunds\u00e4tzlich nur in der Originalfassung zul\u00e4ssig. Jede \u00c4nderung oder Umgestaltung (z.B. Montage, fototechnische Verfremdung, Colorierung) und jede Ver\u00e4nderung bei der Bildwiedergabe (z.B. Ver\u00f6ffentlichung in Ausschnitten) bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Hiervon ausgenommen ist lediglich die Beseitigung ungewollter Unsch\u00e4rfen oder farblicher Schw\u00e4chen mittels digitaler Retusche.<\/p>\n\n\n\n<p>5.4 Bei jeder Bildver\u00f6ffentlichung ist der Fotograf als Urheber zu benennen. Die Benennung muss beim Bild erfolgen.<\/p>\n\n\n\n<p>6 Digitale Bildverarbeitung<\/p>\n<p>6.1 Die Digitalisierung analoger Bilder und die Weitergabe von digitalen Bildern im Wege der Datenfern\u00fcbertragung oder auf Datentr\u00e4gern ist nur zul\u00e4ssig, soweit die Aus\u00fcbung der einger\u00e4umten Nutzungsrechte diese Form der Vervielf\u00e4ltigung und Verbreitung erfordert.<\/p>\n<p>6.2 Bilddaten d\u00fcrfen nur f\u00fcr die eigenen Zwecke des Auftraggebers und nur f\u00fcr die Dauer des Nutzungsrechts digital archiviert werden. Die Speicherung der Bilddaten in Online-Datenbanken oder sonstigen digitalen Archiven, die Dritten zug\u00e4nglich sind, bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber.<\/p>\n<p>6.3 Bei der digitalen Erfassung der Bilder muss der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verkn\u00fcpft werden. Der Auftraggeber hat au\u00dferdem durch geeignete technische Vorkehrungen sicherzustellen, dass diese Verkn\u00fcpfung bei jeder Daten\u00fcbermittlung, bei der \u00dcbertragung der Bilddaten auf andere Datentr\u00e4ger, bei der Wiedergabe auf einem Bildschirm sowie bei jeder \u00f6ffentlichen Wiedergabe erhalten bleibt und der Fotograf jederzeit als Urheber der Bilder identifiziert werden kann.<\/p>\n\n\n\n<p>7 Haftung und Schadensersatz<\/p>\n\n\n\n<p>7.1 Der Fotograf haftet nur f\u00fcr Sch\u00e4den, die er selbst oder seine Erf\u00fcllungsgehilfen vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig herbeif\u00fchren. Davon ausgenommen sind Sch\u00e4den aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die f\u00fcr die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, f\u00fcr die der Fotograf auch bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit haftet.<\/p>\n\n\n\n<p>7.2 Der Fotograf \u00fcbernimmt keine Haftung f\u00fcr die Art der Nutzung seiner Bilder. Insbesondere haftet er nicht f\u00fcr die wettbewerbs- und markenrechtliche Zul\u00e4ssigkeit der Nutzung.<\/p>\n\n\n\n<p>7.3 Anspr\u00fcche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erf\u00fcllungsgehilfen ergeben, verj\u00e4hren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verj\u00e4hrungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzanspr\u00fcche, die auf einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzanspr\u00fcche wegen Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen. F\u00fcr diese Schadensersatzanspr\u00fcche gelten die gesetzlichen Verj\u00e4hrungsfristen.<\/p>\n\n\n\n<p>7.4 Die Zusendung und R\u00fccksendung von Bildern erfolgt auf Gefahr und f\u00fcr Rechnung des Auftraggebers.<\/p>\n\n\n\n<p>7.5 Gehen analoge Bilder im Risikobereich des Auftraggebers verloren oder werden solche Bilder in einem Zustand zur\u00fcckgegeben, der eine weitere Verwendung nach den \u00fcblichen Gepflogenheiten ausschlie\u00dft, hat der Auftraggeber Schadensersatz zu leisten. Der Fotograf ist in diesem Fall berechtigt, mindestens Schadensersatz in H\u00f6he von 1.000 \u20ac f\u00fcr jedes Original und von 200 \u20ac f\u00fcr jedes Duplikat zu verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden \u00fcberhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die geforderte Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines h\u00f6heren Schadensersatzanspruchs bleibt dem Fotografen vorbehalten.<\/p>\n\n\n\n<p>7.6 Bei unberechtigter Nutzung, Ver\u00e4nderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Bildes ist der Fotograf berechtigt, eine Vertragsstrafe in H\u00f6he des f\u00fcnffachen vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des f\u00fcnffachen \u00fcblichen Nutzungshonorars zu fordern, mindestens jedoch 500 \u20ac pro Bild und Einzelfall. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>7.7 Unterbleibt bei einer Bildver\u00f6ffentlichung die Benennung des Fotografen (Ziffer 5.4) oder wird der Name des Fotografen mit dem digitalen Bild nicht dauerhaft verkn\u00fcpft (Ziffer 6.3), hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in H\u00f6he von 100 % des vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des \u00fcblichen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 200 \u20ac pro Bild und Einzelfall. Dem Fotografen bleibt auch insoweit die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs vorbehalten.<\/p>\n\n\n\n<p>8 Mehrwertsteuer, K\u00fcnstlersozialabgabe<\/p>\n\n\n\n<p>Zu den vom Auftraggeber zu zahlenden Honoraren, Geb\u00fchren und Kosten kommt die Mehrwertsteuer und die K\u00fcnstlersozialabgabe, die bei dem Fotografen eventuell f\u00fcr Fremdleistungen anf\u00e4llt, in der jeweiligen gesetzlichen H\u00f6he hinzu.<\/p>\n\n\n\n<p>9 Statut und Gerichtsstand<\/p>\n\n\n\n<p>9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.<\/p>\n\n\n\n<p>9.2 F\u00fcr den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Es gelten meine nachfolgend aufgef\u00fchrten allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen, solange nicht anders vereinbart. 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